Verkaufs- und Lieferbedingungen von Sjørup Group
1 ANWENDUNG
1.1 Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („die Lieferbedingungen“) gelten für alle Lieferungen von Produkten und/oder Dienstleistungen (”das Produkt”) der Sjørup Group A/S (”Sjørup Group”) an jeden Kunden (”Käufer”), es sei denn sie ausdrücklich abgewichen oder bei sonstiger schriftlicher Vereinbarung modifiziert sind.
1.2 Eventuelle Abweichungen der Annahme des Kunden, des Auftrags, der Kaufbedingungen oder der Ergänzung, Änderungen oder Einschränkungen der Lieferbedingungen finden nur Anwendung in einem Umfang, zu dem Sjørup Group ihre ausdrückliche schriftliche Genehmigung erteilt hat.
2 AUFTRAGSBESTÄTIGUNG/ANNAHME DES ANGEBOTS
2.1 Ein Auftrag ist anzunehmen, das Angebot des Käufers über den Kauf des Produkts gemäß den Lieferbedingungen zu sein. Nur Aufträge, von denen eine schriftliche Auftragsbestätigung (Annahme) von Sjørup Group vorliegt, sind für Sjørup Group verbindlich und nur zu den in der Auftragsbestätigung enthaltenen Bedingungen.
3.1 Das Produkt wird Ex Works Sjørup Group, Sjørup, Viborg, Dänemark geliefert. Bei fehlender Information vom Käufer über die Transportart kann Sjørup Group mit einer von Sjørup Group gewählten Transportart die Produkte an den Käufer absenden. Der Transport folgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
4 VERSPÄTUNG
4.1 Der von Sjørup Group angegebene Lieferzeitpunkt ist ungefähr, soweit nicht anders schriftlich vereinbart ist.
Eventuelle Verspätungen berechtigen somit nicht den Käufer dazu, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn die Verspätung mehr als 30 Tage dauert.
4.2 Der Käufer ist nur zum Ersatz berechtigt, wenn die Verspätung auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Versäumnisse bei Sjørup Group zurückzuführen ist. Der Käufer kann übrigens keine Ansprüche inklusive Schadensersatzansprüche gegenüber Sjørup Group erheben, hierunter auch nicht im Falle eines Rücktritts vom Vertrag.
5 PREISE
5.1 Alle Preise verstehen sich in DKK zuzüglich Frachtkosten, Mehrwegverpackung, vgl. Punkt 6.2, Mehrwertsteuer und sonstige Steuern und Abgaben.
5.2 Sjørup Group behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise zu regulieren, sofern Wechselkurse, Rohstoffpreise, Preise von Zulieferern, öffentlichen Abgaben, Zollabgaben, staatliche Eingriffe oder ähnliche Verhältnisse, über die Sjørup Group nur begrenzte oder keine Kontrolle hat, sich im Zeitraum zwischen dem Datum der Auftragsbestätigung und der Lieferung ändern sollten.
5.3 Garantie für neue Teile: Bei Herstellungs- und Materialfehlern wird bei Handelskäufen eine Garantie von 1 Jahr gewährt Vom Rechnungsdatum. Die Garantie deckt keine Folgeschäden und Arbeitskosten ab.
6 VERPACKUNG
6.1 Die Einwegverpackung ist im Preis des Produkts enthalten und wird bei eventueller Rücksendung nicht vergütet.
6.2 Die Mehrwegverpackung ist nicht im Preis des Produkts enthalten, sondern wird dem Käufer bei sofortiger, frachtfreier Rücksendung in unversehrtem Zustand und in Übereinstimmung mit den Anweisungen von Sjørup Group vergütet.
7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
7.1 Die Zahlung erfolgt netto Kasse vor dem Versand. Sjørup Group kann wählen, dem Käufer auf der Basis einer Beurteilung der Kreditfähigkeit des Käufers einen Kredit zu gewähren. Alle Zahlungen müssen durch elektronische Banküberweisung oder direkte Zahlung - ohne Abzug von eventuellen Transaktions- oder Abhebungsgebühren - an das auf der Rechnung angeführte Bankkonto erfolgen.
7.2 Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen von 1,5 % pro angefangenen Monat berechnet.
8 EIGENTUMSVORBEHALT
8.1 Sjørup Group erhält das Eigentumsrecht am verkauften Produkt bis zum Zeitpunkt aufrecht, wo die Zahlung der vollen Kaufsumme für das Produkt erfolgt.
9 PRODUKTINFORMATION
9.1 Jede Produktinformation, hierunter Information über die Wahl des Produkts, dessen Anwendung oder Gebrauch, Produktdesign des Käufers, Gewicht, Dimensionen, Kapazität oder andere technische Daten in Katalogen, Beschreibungen, Prospekten, Anzeigen usw., gilt als Orientierung und ist nur verbindlich, soweit Sjørup Group im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich daran verweist. Spezifische Ansprüche seitens des Käufers müssen von Sjørup Group schriftlich bestätigt werden.
10 VERTRAULICHE INFORMATION
10.1 Jede Art der Information, die nicht öffentlich zugänglich ist, hierunter Zeichnungen und technische Unterlagen, und die von Sjørup Group an den Käufer übertragen ist, muss das Eigentum von Sjørup Group verbleiben und vom Käufer vertraulich behandelt werden.
11 ÄNDERUNGEN
11.1 Sjørup Group behält sich das Recht vor, fristlos Änderungen am Produkt vorzunehmen, sofern dies ohne wesentliche Änderungen der vereinbarten technischen Spezifikationen und ohne wesentliche Änderungen der Form oder Funktion des Produkts erfolgen kann.
12 MÄNGEL
12.1 Beim Erhalt des Produkts ist der Käufer verpflichtet, eine gründliche Untersuchung der Lieferung vorzunehmen. Reklamationen über Mängel am Produkt müssen ohne schuldhaftes Zögern gegenüber Sjørup Group schriftlich gestellt werden.
12.2 Im Falle von versteckten Mängeln muss darüber spätestens 2 Monate nach der Lieferung des Produkts beanstandet werden.
Nach diesem Zeitpunkt können Mängel am Produkt nicht beanstandet werden, unabhängig davon, wann solche Mängel festgestellt werden sollten.
12.3 Sofern Mängel am Produkt vorliegen, für die Sjørup Group verantwortlich ist, ist Sjørup Group nach eigener Wahl dazu berechtigt, die Mängel zu beseitigen, das Produkt neu zu liefern oder das Produkt gutzuschreiben.
12.4 Sofern Sjørup Group darum bittet, muss der Käufer auf eigene Rechnung und Gefahr das Produkt mit einem beigefügten Lieferschein mit Angabe des behaupteten Mangels an Sjørup Group schicken. Das Produkt, das zurückgeschickt wird und für die Reparatur zur Verfügung gestellt wird, muss ohne Anbauteile eintreffen, soweit nicht anders mit Sjørup Group schriftlich vereinbart ist.
12.5 Soweit die Untersuchung bei Sjørup Group zeigen sollte, dass das Produkt nicht mangelhaft ist, ist Sjørup Group dazu berechtigt, das Produkt an den Käufer auf Rechnung und Gefahr des Käufers zurückzuschicken, und Sjørup Group hat Anspruch auf eine Zahlung für Zeit und Materialien, die im Zusammenhang mit der Untersuchung verwendet wurden.
12.6 Das Eigentumsrecht am Produkt oder an Produktteilen, die ersetzt wurden, geht auf Sjørup Group über.
13 PRODUKTHAFTUNG
13.1 Sjørup Group haftet für Produktschäden nach dem dänischen Produkthaftungsgesetz mit den Ausnahmen, die aus den Lieferbedingungen folgen.
13.2 Sjørup Group haftet nicht für Schäden, die das Produkt an unbeweglichen oder beweglichen Sachen verursacht, und die eintreffen, während das Produkt im Besitz des Käufers ist.
13.3 Sjørup Group haftet auch nicht für Schäden an i) Produkten, die vom Käufer hergestellt wurden, oder an Produkten, worin die Produkte des Käufers enthalten sind, oder ii) an unbeweglichen oder beweglichen Sachen, die die Produkte des Käufers als Folge des Produkts verursachen.
13.4 Die Haftung von Sjørup Group für Produktschäden kann nie die Deckungssumme in der jederzeit geltenden Produkthaftpflichtversicherung der Sjørup Group übersteigen, gleich wie Sjørup Group übrigens auch nicht für die Produkthaftung verantwortlich ist, es sei denn eine Deckung unter der Produkthaftpflichtversicherung vorliegt. Deckungssumme und Deckungsumfang werden auf Anfrage ermittelt.
13.5 Sofern Sjørup Group eine Haftung gegenüber Dritten in einem weiteren Umfang als in den Lieferbedingungen angegeben auferlegt werden sollte, ist der Käufer dazu verpflichtet, Sjørup Group für jeden Verlust und jede Kosten in diesem Zusammenhang schadlos zu halten.
13.6 Der Käufer ist dazu verpflichtet, sich beim gleichen Gericht verklagen zu lassen, das Schadensersatzansprüche gegen Sjørup Group anlässlich des Produkts behandelt.
14 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
14.1 Sjørup Group haftet unter keinen Umständen für jeglichen Profit- und Gewinnverlust, Folgeschäden und indirekte Verluste, hierunter Betriebsverlust, Verlust von Produktion, Umsatz, Goodwill oder erwarteten Ersparnissen.
14.2 Die Haftung der Sjørup Group für Verluste oder Schäden bei Mängeln (Punkt 12) ist in jedem Fall auf den in Rechnung erstellten Betrag ausschließlich Mehrwertsteuer oder anderer Abgaben für das Produkt beschränkt.
15 HÖHERE GEWALT
15.1 Sjørup Group ist berechtigt, Aufträge zu stornieren oder eine vereinbarte Lieferung des Produkts zu verschieben und ist übrigens frei von Haftung für jede fehlende, mangelhafte oder verspätete Lieferung, die ganz oder teilweise auf Umstände beruht, die außer der angemessenen Kontrolle der Sjørup Group liegen, wie z.B. Hackerangriffe, Virusangriffe, Aufstand, Unruhen, Krieg, Terrorismus, Feuer, öffentliche Vorschriften, Streik, Aussperrung, Bummelstreik, Mangel an Transportmitteln, Warenknappheit, Unfälle in der Produktion oder bei der Überprüfung, fehlende Energieversorgung, Krankheit oder Verspätung oder Mängel bei Lieferungen vom Lieferanten.
15.2 Sämtliche Befugnisse des Käufers werden in solchen Fällen suspendiert oder entfallen. Sjørup Group hat das Recht, den Auftrag zu stornieren, wenn das Lieferhindernis mehr als 60 Tage gedauert hat. Der Käufer kann weder im Falle einer Stornierung noch im Falle einer verschobenen Effektuierung den Ersatz verlangen oder übrigens einen Anspruch gegen Sjørup Group erheben.
16 PERSONENBEZOGENE DATEN
16.1 Sjørup Group und die Zulieferer von Sjørup Group sind dazu berechtigt, personenbezogene Daten über individuelle Ansprechpartner beim Käufer, z.B. Namen und Kontaktdaten, auch außerhalb des Landes des Käufers zu bearbeiten und zu speichern. Sjørup Group wird solche personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Käufer (z.B. Verwaltung von Kundenbeziehungen und Zahlungstransaktionen), zur Analyse und zur Verbesserung der Produkte und Leistungen von Sjørup Group und/oder zur Ermittlung von Information über die Produkte, Leistungen und Veranstaltungen von Sjørup Group an die Ansprechpartner des Käufers verwenden. Wo die Einwilligung nach den Rechtsvorschriften erforderlich ist, erklärt der Käufer hiermit seine Einwilligung darin, dass die personenbezogenen Daten wie oben beschrieben verwendet und übertragen werden und bestätigt, dass die personenbezogenen Daten den Rechtsvorschriften im Land, wo die Daten aufbewahrt werden/der Server angebracht ist, unterliegen. Sjørup Group wird ausreichende vertragliche und technische Vorrichtungen verwenden, um den Schutz der personenbezogenen Daten zu sichern. Sjørup Group wird die personenbezogenen Daten aufbewahren, solange das Geschäftsverhältnis zum Käufer bestehen wird. Wo dies nach zwingenden Rechtsvorschriften erforderlich ist, und sofern die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, ist der Käufer als physische Person dazu berechtigt, Zugang zu den personenbezogenen Daten des Käufers zu erhalten, diese zu korrigieren, sich danach zu erkundigen oder sich der Bearbeitung davon zu widersetzen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei Sjørup Group.
16.2 Sjørup Group befolgt die aktuellen Rechtsvorschriften in der Datenschutz-Grundverordnung.
17 REFERENZEN
17.1 Alle Referenzen auf Produktnummern, OEM-Nummern und Originalersatzteile sind von den Lieferanten der Sjørup Group, z.B. Carraro Drive Tech, Dana-Spicer und ZF Danmark, erhalten.
17.2 Sjørup Group verwendet OEM-Nummern, um die originale Nummer der Ersatzteile vom Hersteller, der diese anbietet, zu lokalisieren.
17.3 Es ist zu bemerken, dass Sjørup Group keine Originalersatzteile von den anbietenden Herstellern verkauft, sondern dass Sjørup Group Ersatzteile von den gleichen Originalherstellern verkauft, die an die anbietenden Hersteller liefern.
18 STREITSACHEN
18.1 Eventuelle Streitsachen zwischen den Parteien, die einer Vereinbarung entspringen oder auf eine Vereinbarung beziehen, die von den Lieferbedingungen reguliert werden, sind nach dänischem Recht zu entscheiden, mit Ausnahme von internationalen Bestimmungen über anzuwendendes Recht und Gerichtsstandsklauseln.
18.2 Jede Streitsache, die nicht gütlich beigelegt werden kann, ist beim dänischen Schiedsinstitut (Voldgiftsinstituttet) einzureichen und dort nach den entsprechenden, vom Schiedsinstitut beschlossenen Regeln, die bei der Eröffnung des schiedsrichterlichen Verfahrens gelten, durch Schiedsspruch zu entscheiden.
18.3 Jede Partei ist dazu berechtigt, im Wege der einstweiligen Verfügung anordnen zu lassen oder eine Zwangsvollstreckung von Schiedssprüchen bei den ordentlichen Gerichten durchzuführen. Der Schiedsort muss Kopenhagen sein. Die Schiedssprache muss Dänisch sein, soweit nicht anders von den Parteien vereinbart wird. Das schiedsrichterliche Verfahren und der Schiedsspruch müssen vertraulich sein und die beteiligten Personen jeder Partei unterliegen der Vertraulichkeitspflicht.